
Anmietung eines Campers
Welcher Führerschein ist nötig?
Vor dem 1.1.1999 wurden bekanntermaßen in Deutschland noch Führerscheine der Klasse 3 ausgestellt, mit denen ist auch weiterhin, also so wie es im "Schein" steht, das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erlaubt. Alles was darüber liegt darf nur mit einem Führerschein der "alten" Klasse 2 oder "neuen" Klasse C gefahren werden.
Wer seinen "rosa Lappen" in eine Plastikkarte hat umwandeln lassen hat daher zusätzlich neben der heutigen Klasse B die Klasse C1 erhalten.
Wer einen Führerschein hat, der nach dem 1.1.1999 erworben wurde, also Klasse B, darf ausschließlich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren.
Beachten Sie also bei der Anmietung unbedingt das Gesamtgewicht Ihres Campers/Wohnmobils. Es ist nämlich unerheblich, welche Regelungen das Reiseland getroffen hat. Für den Vermieter und die Behörden gilt: wer gegen die Angaben im Führerschein verstößt, der fährt nicht nur ohne Fahrerlaubnis, sondern auch ohne Versicherungsschutz.
Zusammenfassend:
Gesamtgewicht bis 3,5t: Führerschein Klasse 3 und B
Gesamtgewicht bis 7,5t: Führerschein Klasse 3 oder umgeschriebener Führerschein der "alten" Klassen 3 in neue Klasse B mit Zusatz Klasse C1
Wer nach 1.1.1999 seinen Führerschein gemacht hat und nur eine Prüfung für die Klasse B (also "normale" Autos abgelegt hat muss eine zusätzliche Berechtigung erwerben.